Wir wollen das Beste für Ihre Zähne. Daher haben wir hier ein paar Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei Ihrem Praxisbesuch, Prophylaxe und anderen Themen rund um die Zahnmedizin helfen.
Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen
Damit Ihr Besuch in unserer Praxis reibungslos abläuft, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Prophylaxe: Mindestens einmal im Jahr
Bei sorgfältiger Zahnpflege und normalem Zustand Ihrer Zähne sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung in unsere Praxis kommen. Bei anfälligen Zähnen sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen halbjährlichen Prophylaxe-Termin vereinbaren.
Praxisgebühr: Nur bei Behandlung notwendig
Beim Zahnarzt haben Sie Glück: Sie müssen die Praxisgebühr nicht jedes Quartal bezahlen, sofern Sie nur den halbjährlichen Vorsorgetermin wahrnehmen. Die Krankenkassen bezahlen die Zahnsteinentfernung nur noch 1 mal pro Kalenderjahr. Hierbei wird die Praxisgebühr nicht fällig!
Erst wenn eine Behandlung notwendig wird, wird die Praxisgebühr fällig.
Bonusheft: Vorsorge zahlt sich aus!
Ab dem1.01.05 wird Zahnersatz nicht mehr prozentual bezuschusst. Der Zuschuss orientiert sich nun am Zahnbefund. Der
Versicherte erhält einen befundbezogenen Festzuschuss. Wer also regelmässige Zahnarztbesuche mit dem Bonusheft nachweisen kann, erhällt entsprechend erhöhte Festzuschüsse. (+20% nach 5J. u.
+30% nach 10J.) Diese Regelung gilt auch für Totalprothesenträger!
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